Stachelhalsband-Verbot bewegt die Hundewelt
Eine Nachricht, die die Hundewelt ganz offenbar bewegt: Am 30.06.2021 haben wir auf der SPASS-MIT-HUND-Facebook-Seite mit einem kleinen Freudensprung darüber informiert, dass vom Bundesrat am 25.06.2021 die Zustimmung zur neuen Tierschutz-Hundeverordnung gegeben wurde. Darin enthalten: Ein explizites Verbot zum Einsatz von Stachelhalsbändern und anderer „schmerzhafter Mittel“.
Dass sich viele Hundeleute mit uns freuen, zeigen die Statistiken des Facebook-Beitrags. Er entwickelte sich zu unserem Beitrag mit der jemals größten Reichweite. Innerhalb von gut vier Tagen haben rund 150.000 Menschen den Beitrag gesehen. Fast 1.000 Mal wurde er geteilt.
Natürlich wird durch das Verbot nicht alles besser. Und natürlich haben auch alldiejenigen Recht, die sagen: Laut Tierschutzgesetz (dessen Konkretisierung die Tierschutz-Hundeverordnung dient) war es schon immer verboten, Tieren „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zuzufügen. Das hätte den Einsatz von Stachelhalsbändern und Co. eigentlich immer schon ausgeschlossen.
Dass die Realität anders aussieht, wissen wir alle. Und deshalb ist das explizite Verbot ein Schritt in die richtige Richtung. Andere europäische Länder waren uns hier schon lang voraus.
Was uns besonders gefreut hat, ist das folgende Zitat aus der zugehörigen Begründung.
Wir finden: Dass der Gesetzgeber dies offiziell feststellt und zur Grundlage seiner Beschlussfassung macht, hilft definitiv in der Argumentation. Und ist vielleicht auch Hilfe für alldiejenigen, die sich im Dschungel von Angeboten und Methoden, bei denen jeder behauptet, aus guten Gründen das Richtige zu tun, um Orientierung bemühen.